Die deutsche Bundesregierung hat am 16. Dezember 2020 den Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge beschlossen. Hiermit gehen Änderungen des AGB-Rechts einher, welche insbesondere die §§ 308, 309 BGB betreffen. Es sind demnach Auswirkungen auf die künftige Gestaltung von AGB, insbesondere im Verhältnis Unternehmer-Verbraucher im Hinblick auf Abtretungsverbote und Laufzeitvereinbarungen, zu erwarten:

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by:
BÜSING MÜFFELMANN & THEYE
Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB und Notare
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