{"id":1791,"date":"2021-06-16T10:47:44","date_gmt":"2021-06-16T10:47:44","guid":{"rendered":"https:\/\/libralex.concisedigital.uk\/?p=1791"},"modified":"2021-10-05T11:54:12","modified_gmt":"2021-10-05T11:54:12","slug":"transparenzregister-wird-zum-vollregister-mitteilungsfiktionen-werden-abgeschafft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/libralex.com\/de\/transparenzregister-wird-zum-vollregister-mitteilungsfiktionen-werden-abgeschafft\/","title":{"rendered":"Transparenzregister wird zum Vollregister &#8211; Mitteilungsfiktionen werden abgeschafft"},"content":{"rendered":"<div id=\"block--system--main\" class=\"contextual-links-region\">\n<p>Der Bundestag hat am 10. Juni 2021 Neuerungen f\u00fcr das Transparenzregister beschlossen. Das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (<a href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/19\/281\/1928164.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">BT-Drs. 19\/28164<\/a> und <a href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/19\/304\/1930443.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">BT-Drs. 19\/30443<\/a>, noch nicht verk\u00fcndet) tritt am 1. August 2021 in Kraft. Es sieht umfangreiche \u00c4nderungen des Gesetzes \u00fcber das Aufsp\u00fcren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldw\u00e4schegesetze &#8211; GwG) vor, in dem u. a. das Transparenzregister geregelt ist. Teil dieser \u00c4nderungen sind eine Erweiterung der Mitteilungspflicht und ein Entfall der bisherigen Mitteilungsfiktionen.<\/p>\n<p><em>Update: Das Transparenzregister- und Informationsgesetz ist am 30. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt ver\u00f6ffentlicht worden. Die im Text beschriebenen Neuerungen gelten damit ab dem 1. August 2021.<\/em><\/p>\n<h3>Transparenzregister: Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten<\/h3>\n<p>Das Transparenzregister zielt ab auf eine Offenlegung der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften. Es dient der Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4sche und Terrorismusfinanzierung und soll daher Beh\u00f6rden und einem engen Kreis besonders Berechtigter Informationen dar\u00fcber zur Verf\u00fcgung stellen, auf wessen Veranlassung ein Teilnehmer am Wirtschaftsverkehr handelt. Das Transparenzregister ist nicht \u00f6ffentlich einsehbar.<\/p>\n<p>Als wirtschaftlich Berechtigter gilt jede nat\u00fcrliche Person, unter deren Kontrolle die juristische Person oder Personengesellschaft letztlich steht (\u00a7 3 Abs. 1 Nr. 1 GwG). Nach \u00a7 3 Abs. 2 GwG \u00fcben grunds\u00e4tzlich alle nat\u00fcrlichen Personen Kontrolle aus, die<\/p>\n<ul>\n<li>unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Kapitalanteile halten oder mehr als 25 % der Stimmrechte kontrollieren oder<\/li>\n<li>auf vergleichbare Weise Kontrolle aus\u00fcben, etwa durch einen beherrschenden Einfluss (\u00a7 3 Abs. 2 Satz 4 GwG i.V.m. \u00a7 290 Abs. 2 HGB).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Es k\u00f6nnen mehrere wirtschaftlich Berechtigte vorhanden sein. L\u00e4sst sich kein wirtschaftlich Berechtigter ermitteln, gelten die Gesch\u00e4ftsleiter, also die Mitglieder des Leitungsorgans, als wirtschaftlich Berechtigte (&#8220;fiktive wirtschaftlich Berechtigte&#8221;). Bei Stiftungen sind dies die Mitglieder des Vorstands sowie die Destinat\u00e4re oder &#8211; soweit letztere noch nicht bestimmt sind &#8211; die nat\u00fcrlichen Personen, zu deren Gunsten das Verm\u00f6gen verwaltet oder verteilt werden soll.<\/p>\n<h3>Bisherige Regelung: Mitteilungspflichten, aber weitreichende Mitteilungsfiktionen<\/h3>\n<p>Bereits bisher sind in der Bundesrepublik Deutschland ans\u00e4ssige juristische Personen des Privatrechts und in einem amtlichen Register eingetragene Personengesellschaften verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister zu melden (\u00a7 20 Abs. 1 Satz 1 GwG). Hierzu geh\u00f6ren unter anderem<\/p>\n<ul>\n<li>Aktiengesellschaften (AG),<\/li>\n<li>Europ\u00e4ische Aktiengesellschaften (SE),<\/li>\n<li>Gesellschaften mit beschr\u00e4nkter Haftung (GmbH),<\/li>\n<li>eingetragene Vereine (e.V.),<\/li>\n<li>Genossenschaften (e.G.),<\/li>\n<li>Stiftungen sowie<\/li>\n<li>in das Handelsregister eingetragene offene Handelsgesellschaften (oHG) und Kommanditgesellschaften (z.B. KG und GmbH &amp; Co. KG).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Mitgeteilt werden m\u00fcssen die in \u00a7 19 Abs. 1 GwG n\u00e4her bestimmten Angaben zu jedem wirtschaftlich Berechtigten, also<\/p>\n<ul>\n<li>Vor- und Nachname,<\/li>\n<li>Geburtsdatum,<\/li>\n<li>Wohnort,<\/li>\n<li>Art und der Umfang des wirtschaftlichen Interesses und<\/li>\n<li>(eine) Staatsangeh\u00f6rigkeit (k\u00fcnftig: s\u00e4mtliche Staatsangeh\u00f6rigkeiten).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Meldepflicht ist aber nach der bisherigen Regelung in \u00a7 20 Abs. 2 GwG a.F. u. a. dann als erf\u00fcllt anzusehen, wenn sich diese Angaben elektronisch abrufbar aus einem \u00f6ffentlichen Register wie z. B. dem Handelsregister, dem Genossenschaftsregister oder dem Vereinsregister ergeben. Insbesondere bei juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften, deren wirtschaftlich Berechtigte aufgrund einfacher Eigentumsverh\u00e4ltnisse relativ schnell zu ermitteln sind, greift daher (noch) eine Meldefiktion. Die Fiktion greift hingegen nicht, wenn sich die wirtschaftlich Berechtigen nicht allein anhand der in den \u00f6ffentlichen Registern verzeichneten und elektronisch abrufbaren Angaben nachvollziehen lassen.<\/p>\n<p>Auch an einem organisierten Markt notierte Gesellschaften waren bisher nicht zu einer aktiven Mitteilung an das Transparenzregister verpflichtet. Von dieser Ausnahme konnten auch die Tochtergesellschaften profitieren.<\/p>\n<p>Mitteilungspflichtig sind nach \u00a7 20 Abs. 1 Satz 2 GwG a.F. zudem grunds\u00e4tzlich auch ausl\u00e4ndische Vereinigungen, wenn diese sich verpflichten, Eigentum an einer im Inland gelegenen Immobilie zu erwerben. Eine Mitteilungspflicht besteht nur ausnahmsweise dann nicht, wenn sie die Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten bereits an das Transparenzregister eines anderen EU-Mitgliedsstaates \u00fcbermittelt haben. Der Begriff der Vereinigung ist weit zu verstehen.<\/p>\n<h3>Neufassung des GwG: Wegfall der Mitteilungsfiktion und Ausweitung der Mitteilungspflichten<\/h3>\n<p>Mit der Neufassung des Geldw\u00e4schegesetzes entf\u00e4llt die Meldefiktion. Der bisherige \u00a7 20 Abs. 2 GwG wird ersatzlos gestrichen. Das Transparenzregister wird ab dem 1. August 2021 zu einem Vollregister. Zuk\u00fcnftig m\u00fcssen also grunds\u00e4tzlich jede juristische Person des Privatrechts und jede in einem Register eingetragene Personengesellschaft ihre wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister aktiv melden. Allein die Anmeldungen zum Handelsregister oder zu anderen Registern reichen also nicht mehr aus.<\/p>\n<p>Eine Sonderregelung besteht nur noch f\u00fcr eingetragene Vereine: Hier erfolgt eine Eintragung der Vorstandsmitglieder von Amts wegen. Diese Eintragung gilt dann aber als eine Mitteilung des Vereins selbst, auch dann, wenn sie inhaltlich fehlerhaft ist.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich werden ab dem 1. August 2021 auch die Mitteilungspflichten f\u00fcr ausl\u00e4ndische Vereinigungen erweitert: Nach \u00a7 20 Abs. 1 Satz 2 GwG n.F. besteht die Mitteilungspflicht nicht mehr nur bei einer eigenen Verpflichtung zum Erwerb eines Grundst\u00fcckes. Sie besteht k\u00fcnftig auch, wenn und sobald die ausl\u00e4ndische Vereinigung mehr als 90 % der Anteile an einer Gesellschaft, zu deren Verm\u00f6gen ein Grundst\u00fcck im Inland geh\u00f6rt, auf sich vereinigt oder Gesellschaftsanteile in diesem Umfang auf sie \u00fcbergehen. Das Gleiche gilt, wenn die ausl\u00e4ndische Vereinigung an einer solchen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 90 % an dieser Gesellschaft beteiligt ist. Die bisher schon bestehende Mitteilungspflicht bei einer eigenen Verpflichtung zum Grundst\u00fcckserwerb bleibt bestehen.<\/p>\n<p>Die Mitteilungspflichten sind sanktionsbewehrt. Nicht oder nicht richtig erfolgte Mitteilungen k\u00f6nnen ebenso wie nicht vollst\u00e4ndige oder nicht rechtzeitige Mitteilungen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.<\/p>\n<h3>\u00dcbergangsfristen<\/h3>\n<p>F\u00fcr juristische Personen und Personengesellschaften, die bisher von der Mitteilungsfiktion profitierten, sieht der neue \u00a7 59 Abs. 8 GwG \u00dcbergangsfristen vor:<\/p>\n<ul>\n<li>Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften m\u00fcssen die Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten bis zum 31. M\u00e4rz 2022 mitgeteilt haben;<\/li>\n<li>Gesellschaften mit beschr\u00e4nkter Haftung, Genossenschaften, Europ\u00e4ische Genossenschaften und Partnerschaften haben hierf\u00fcr bis zum 30. Juni 2022 Zeit;<\/li>\n<li>f\u00fcr alle \u00fcbrigen Meldepflichtigen endet die Frist am 31. Dezember 2022.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die \u00dcbergangsfristen f\u00fchren auch dazu, dass bis zu deren Ablauf Verst\u00f6\u00dfe gegen die k\u00fcnftigen Mitteilungspflichten nicht als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<h3>Handlungsbedarf f\u00fcr bisher nicht zur aktiven Meldung Verpflichtete<\/h3>\n<p>Verpflichtete, die bisher von der Mitteilungsfiktion profitiert haben, m\u00fcssen nun die Meldepflichten aktiv erf\u00fcllen. Auch wenn bis zum Ablauf der \u00dcbergangsfristen noch keine Sanktionen drohen, sollte die aktive Meldung nicht auf die lange Bank geschoben werden.<\/p>\n<p>Zu beachten ist auch, dass die Mitteilungen an das Transparenzregister aktuell sein m\u00fcssen. \u00c4ndern sich Informationen zu den wirtschaftlich Berechtigten, m\u00fcssen die Angaben aktualisiert werden. Das gilt auch dann, wenn ein bisheriger wirtschaftlich Berechtigter als solcher entf\u00e4llt und\/oder ein neuer hinzukommt.<\/p>\n<p>Auch eingetragene Vereine m\u00fcssen \u00fcberpr\u00fcfen, ob die von Amts wegen vorgenommenen Eintragungen in das Transparenzregisters anhand des Vereinsregisters vollst\u00e4ndig und richtig sind. Insbesondere sollte auch gepr\u00fcft werden, ob der Vorstand vollst\u00e4ndig und richtig zum Vereinsregister gemeldet wurde. Das betrifft z. B. die Staatsangeh\u00f6rigkeiten der Vorstandsmitglieder. Ist hierzu im Vereinsregister keine Information vorhanden, wird automatisch von allein der deutschen Staatsangeh\u00f6rigkeit ausgegangen und diese eingetragen. Erfolgt keine Korrektur, liegt hierin ein sanktionsbewerter Versto\u00df der Mitglieder des Vereinsvorstands.<\/p>\n<p>Bei Fragen zum Transparenzregister und zu den Neuerungen kontaktieren Sie gern <a href=\"https:\/\/www.bmt.eu\/de\/anwalt\/martin-bastobbe\">Martin Bastobbe<\/a>.<\/p>\n<\/div>\n<p>B\u00dcSING M\u00dcFFELMANN &amp; THEYE<br \/>\nRechtsanw\u00e4lte in Partnerschaft mbB und Notare<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.bmt.eu\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">https:\/\/www.bmt.eu<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundestag hat am 10. Juni 2021 Neuerungen f\u00fcr das Transparenzregister beschlossen. Das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (BT-Drs. 19\/28164 und BT-Drs. 19\/30443, noch nicht verk\u00fcndet) tritt am 1. August 2021 in Kraft. Es sieht umfangreiche \u00c4nderungen des Gesetzes \u00fcber das Aufsp\u00fcren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldw\u00e4schegesetze &#8211; GwG) vor, in dem u. a. das Transparenzregister [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":19,"featured_media":1793,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[],"tags":[],"class_list":["post-1791","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/libralex.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1791","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/libralex.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/libralex.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/libralex.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/19"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/libralex.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1791"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/libralex.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1791\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1792,"href":"https:\/\/libralex.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1791\/revisions\/1792"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/libralex.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1793"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/libralex.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1791"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/libralex.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1791"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/libralex.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1791"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}